Längerer Klinikaufenthalt bei ALG II - wie finanzieren?
Bei einem Hartz4-Empfänger steht ein längerer Klinikaufenthalt an. Geplant sind 3 Monate. Sollte es aber während dieser Zeit zu einer Verschlechterung kommen (psychische Erkrankungen), kann es auch deutlich länger gehen. Wenn es schlecht läuft sogar länger als 6 Monate.
Nun habe ich gelesen, das Jobcenter übernimmt Regelsatz und KdU nur bist maximal 6 Monate.
Ist es korrekt, dass direkt im Anschluss das Sozialamt zuständig ist? Und dass man sich am besten VOR Behandlungsbeginn eine entsprechende Bestätigung von Jobcenter UND Sozialamt geben lassen sollte?
Was ich auch gelesen habe - was aber sicher so nicht korrekt ist - dass der Hartz4-Empfänger nach mehr als 6 Monaten Krankenhaus kein Geld mehr bekommt. Bedeutet, seine Wohnung aufgeben muss und nach der Klinik erstmal auf der Strasse steht (obdachlos ist).
Wäre ja keine Voraussetzung um sich auf eine Behandlung einlassen zu können ...
Also - wie läuft das mit der Finanzierung bei ALG II und Klinikaufenthalt über 6 Monate?
4 Antworten
Das Jobcenter über den KH-Aufenthalt und über die geplante Dauer informieren. Wenn es dann längert dauert - ebenso informieren und einfach abwarten.
Das Jobcenter ist gehalten, Obdachlosigkeit zu vermeiden und muß grundsätzlich zahlen, bis ein anderer Leistungsträger, z.B. Rentenversicherung oder Sozialamt, einspringt.
Herzlichen Dank! Das klingt so logisch und schlüssig bei Dir. Du gibst mir hier viel Sicherheit!!!
Das ist so nicht ganz richtig.
WENN der Aufenthalt länger als 6 Monate dauert, gilt der Betroffene als längerfristig nicht erwerbsfähig und dann bekommt er statt ALG 2 Grundsicherung nach dem SGB 12. Er muss es dann nur beantragen.
Die Leistungs-Beträge sind absolut vergleichbar, nur Freibeträge hats dann fast keine mehr.
Einmal die... und in der Grundsicherung darf man max. 2600 €"Vermögen" haben. Da gibt es nämlich keine Vermögensfreibeträge wie im SGB2.
Zudem "darf" man im SGB2 einen PKW besitzen, im SGB12 zählt er als ggf. zu verwertendes Vermögen.
Und wenn man den PKW braucht? Also um zu den dringend nötigen Arztterminen zu kommen? Und um zu arbeiten? Also Honorarkraftjobs bis unter 3h/Tag?
Du giltst dann per definitionem als nicht erwerbsfähig, daher brauchst du kein Fahrzeug. So die Definition....leider.
Und zum Arzt kann man nach Vorstellung der Gesetzesschreiber eben auch mit den Öffis hin.
Vergiss Öffis. Kann kaum noch gehen/stehen und keine Treppen mehr gehen. Der Weg von der Wohnungstür zur Bushaltestelle - schlicht nicht machbar. Noch nicht mal ein Bruchteil davon. Und dann gibt es da keine Sitzmöglichkeit. Wie soll ich denn auf den Bus warten???
Tja....deswegen sind SGB12-Rentner ja auch so in den Allerwertesten gekniffen.
Also warten bis Notfall und dann Notarzt?
Ja...oder halt Taxi, vom Arzt einen Taxischein geben lassen, und dann die Kosten von der Kasse erstatten lassen. Hat nur ein Problem: Fahrten zu ambulanten Behandlungen (Arztbesuch) werden nur in Ausnahmefällen übernommen.
Vielleicht gibt es einen Weg, die Einschränkungen ärztlich zu bescheinigen und dann ein Auto als notwendig anerkannt zu bekommen?
DAS frag bitte die Grundsicherungsstelle!
Und wenn der Patient zu kaputt ist zum Arzt zu kommen (ambulant) - wäre das eine Ausnahme? Und wenn nicht - was soll er dann tun? Auf ärztliche Versorgung verzichten?
112 und in die nächste Notaufnahme...
Klar. Und die kurieren das dann. Wieder paar Wochen daheim, dann kann er wieder kommen ... Und wie lange das dann? Ist doch weltfremd ...
Du bist ja schon länger krank und damit wirst du bald eine Aufforderung für einen Rentenantrag bekommen. Fällt die Rente zu gering aus, denn bekommst du Grundsicherung. Da wird deine Wohnung weiterhin bezahlt.
Klingt gut. Kann echt nicht mehr viel machen. Aber das wenige wäre mir wichtig. Und auch dann, wenn ich alles abgeben muss, was es als Gewinn bringt ...
Da würde ich mich mal beim Jobcenter erkundigen, da gibt es ganz sicher Einzelfälle. Außerdem: ist man bei einem Klinikaufenthalt nicht krank geschrieben?
Ach - Du meinst so, wie man bei 5 Tagen Erkältung auch krank geschrieben ist? Nur dass es eben 14 Monate sind und wegen Depressionen ...?
Was für Freibeträge? Die 100 Euro, die man bei H4 pro Monat abzugsfrei verdienen darf?