Längerer Klinikaufenthalt bei ALG II - wie finanzieren?

4 Antworten

Das Jobcenter über den KH-Aufenthalt und über die geplante Dauer informieren. Wenn es dann längert dauert - ebenso informieren und einfach abwarten.

Das Jobcenter ist gehalten, Obdachlosigkeit zu vermeiden und muß grundsätzlich zahlen, bis ein anderer Leistungsträger, z.B. Rentenversicherung oder Sozialamt, einspringt.

Regina3 
Beitragsersteller
 17.02.2022, 20:00

Herzlichen Dank! Das klingt so logisch und schlüssig bei Dir. Du gibst mir hier viel Sicherheit!!!

Das ist so nicht ganz richtig.

WENN der Aufenthalt länger als 6 Monate dauert, gilt der Betroffene als längerfristig nicht erwerbsfähig und dann bekommt er statt ALG 2 Grundsicherung nach dem SGB 12. Er muss es dann nur beantragen.

Die Leistungs-Beträge sind absolut vergleichbar, nur Freibeträge hats dann fast keine mehr.

Regina3 
Beitragsersteller
 17.02.2022, 20:01

Was für Freibeträge? Die 100 Euro, die man bei H4 pro Monat abzugsfrei verdienen darf?

Dea2019  18.02.2022, 07:32
@Regina3

Einmal die... und in der Grundsicherung darf man max. 2600 €"Vermögen" haben. Da gibt es nämlich keine Vermögensfreibeträge wie im SGB2.

Zudem "darf" man im SGB2 einen PKW besitzen, im SGB12 zählt er als ggf. zu verwertendes Vermögen.

Regina3 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 21:00
@Dea2019

Und wenn man den PKW braucht? Also um zu den dringend nötigen Arztterminen zu kommen? Und um zu arbeiten? Also Honorarkraftjobs bis unter 3h/Tag?

Dea2019  22.02.2022, 22:01
@Regina3

Du giltst dann per definitionem als nicht erwerbsfähig, daher brauchst du kein Fahrzeug. So die Definition....leider.

Und zum Arzt kann man nach Vorstellung der Gesetzesschreiber eben auch mit den Öffis hin.

Regina3 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 22:06
@Dea2019

Vergiss Öffis. Kann kaum noch gehen/stehen und keine Treppen mehr gehen. Der Weg von der Wohnungstür zur Bushaltestelle - schlicht nicht machbar. Noch nicht mal ein Bruchteil davon. Und dann gibt es da keine Sitzmöglichkeit. Wie soll ich denn auf den Bus warten???

Dea2019  22.02.2022, 22:08
@Regina3

Tja....deswegen sind SGB12-Rentner ja auch so in den Allerwertesten gekniffen.

Regina3 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 22:09
@Dea2019

Also warten bis Notfall und dann Notarzt?

Dea2019  22.02.2022, 22:12
@Regina3

Ja...oder halt Taxi, vom Arzt einen Taxischein geben lassen, und dann die Kosten von der Kasse erstatten lassen. Hat nur ein Problem: Fahrten zu ambulanten Behandlungen (Arztbesuch) werden nur in Ausnahmefällen übernommen.

Regina3 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 22:12
@Dea2019

Vielleicht gibt es einen Weg, die Einschränkungen ärztlich zu bescheinigen und dann ein Auto als notwendig anerkannt zu bekommen?

Dea2019  22.02.2022, 22:14
@Regina3

DAS frag bitte die Grundsicherungsstelle!

Regina3 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 22:20
@Dea2019

Und wenn der Patient zu kaputt ist zum Arzt zu kommen (ambulant) - wäre das eine Ausnahme? Und wenn nicht - was soll er dann tun? Auf ärztliche Versorgung verzichten?

Dea2019  22.02.2022, 22:24
@Regina3

112 und in die nächste Notaufnahme...

Regina3 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 22:26
@Dea2019

Klar. Und die kurieren das dann. Wieder paar Wochen daheim, dann kann er wieder kommen ... Und wie lange das dann? Ist doch weltfremd ...

Du bist ja schon länger krank und damit wirst du bald eine Aufforderung für einen Rentenantrag bekommen. Fällt die Rente zu gering aus, denn bekommst du Grundsicherung. Da wird deine Wohnung weiterhin bezahlt.

Regina3 
Beitragsersteller
 17.02.2022, 20:03

Klingt gut. Kann echt nicht mehr viel machen. Aber das wenige wäre mir wichtig. Und auch dann, wenn ich alles abgeben muss, was es als Gewinn bringt ...

Da würde ich mich mal beim Jobcenter erkundigen, da gibt es ganz sicher Einzelfälle. Außerdem: ist man bei einem Klinikaufenthalt nicht krank geschrieben?

Regina3 
Beitragsersteller
 15.02.2022, 22:34

Ach - Du meinst so, wie man bei 5 Tagen Erkältung auch krank geschrieben ist? Nur dass es eben 14 Monate sind und wegen Depressionen ...?