Rollstuhl-Beschaffung bei privaten Krankenversicherung/Beihilfe beschleunigen?
Servus,
unser Vater ist nicht nur völlig dement, sondern mit seinen 86 Jahren und Bypass in letzter Zeit auch körperlich sehr gebrechlich. Wir wollen daher einen leichten Rollstuhl mit elektro-Hilfsantrieb beschaffen. Beide Eltern pensionierte Beamte, beihilfeberechtigt mit zusätzlicher PKV, wie das so üblich ist.
Jetzt hat unser Mutter anscheinend mit der PKV gesprochen - die hat sie an ein Sanitätshaus verwiesen - von dem will die die PKW einen Kostenvoranschlag - der Abgesandte dieses Betriebs hat frühestens in einer Woche Termine frei, will dann hier groß zur Beratung etc aufschlagen und es ist zu befürchten, dass sich das Ganze ewig in die Länge zieht. Unterdessen jappst Vater bei dem warmen Wetter vor sich hin.
Was kann ich tun, um die Sache zu beschleunigen? Irgendwie sehhe ich's nicht ein, dass diese Leute jahrzehntelang fett Beiträge kassieren und sich jetzt in dieser Weise um die Leistung drücken und Vater darunter leidet. NOCH sind das hier nicht die USA - dachte ich.
6 Antworten
Hallo Skinman,
kontaktiert euren Versicherungsvermittler, der den ganzen Vorgang vermutlich beschleunigen kann. Außerdem sollte er nachfragen ob nicht zwischenzeitlich ein Leih-Rollstuhl bewilligt werden kann.
Gruß
N.U.
Es geht ja sowieso bei der ganzen Nummer lediglich um einen Miet-Rollstuhl, soweit ich das verstanden habe.
Servus,
das hört sich nicht gut an, wenn bei aller Sorge um die Gesundheit auch noch bürokratischer Stress dazu kommt, aber:
So wie du die Situation beschreibst, liegt die zeitliche Verzögerung der Bereitstellung des Rollstuhls für deinen Vater aber nicht an der PKV, sondern an dem beauftragten Sanitätshaus.
Wozu hat der Mitarbeiter denn keine Zeit ? Einen Kostenvoranschlag zu erstellen oder die Anpassung und bedarfsgerechte Vermessung bei deinem Vater vorzunehmen, damit der Rollstuhl auch wirklich für ihn geeignet ist? Danach muss der Rollstuhl ja auch noch bestellt bzw. angefertigt werden, das dauert dann ja auch noch.
Weißt du denn, ob die Kosten von der privaten Kranken- oder von der privaten Pflegepflichtversicherung übernommen werden sollen? Das solltest ihr abklären.
Wurde bei deinem Vater bereits eine Pflegestufe festgelegt? Das ist deshalb wichtig, weil die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung tatsächlich an sog. Vertragssanitätshäuser gebunden ist. Ihr könnt dann den Rollstuhl nicht so ohne Weiteres bei einem beliebigen Sanitätshaus bestellen bzw.anfertigen lassen.
Wenn die Kosten allerdings aus der privaten Krankenversicherung bezahlt werden, ist das meistens etwas unkomplizierter.
Fragt bei der PKV deiner Eltern nach, in welcher Höhe die Kosten für den Rollstuhl erstattet werden.
In jedem Fall muss der Rollstuhl vom Arzt verordnet sein. Dann könntet ihr euch ein Sanitätshaus aussuchen, welches zwar das euch zur Verfügung stehende Budget für den Rollstuhl nicht überschreitet, aber (hoffentlich) einen schnelleren Service zur Verfügung stellt.
Vielleicht hilft es euch am schnellsten, bei dem von der PKV genannten Sanitätshaus die Dringlichkeit klar zu machen, und ihr vorübergehend einen Leihrollstuhl zur Verfügung gestellt bekommt?
So habt ihr Zeit gewonnen, und der eigentliche Rollstuhl kann vernünftig und bedarfsgerecht für deinen Vater angepasst werden.
Am besten klärt ihr aber vorher ab, ob die PKV die Leihgebühren dafür auch übernimmt ?
Möglicherweise ist das aber auch ein Kundenservice vom Sanitätshaus, um euch zu helfen, und es werden gar keine Kosten berechnet. Fragt doch einmal dort nach.
Viel Glück dabei und alles Gute für deinen Vater
Bettina vom Barmenia-Team
Hier drückt sich keiner um die Leistung, sondern sie wollen einen Kostenvoranschlag. Nicht mehr und nicht weniger.
Da der Zustand sich ja wohl sicher nicht erst in der letzten Woche angekündigt hat, müsst ihr jetzt damit leben, dass nicht jeder gleich auf dem Sprung steht.
Auch privat Versicherte müssen so etwas beantragen.
Grundsätzlich ist es so, dass der Hausarzt eine Hilfsmittelverordnung ausstellt und diese durch euch an die Kasse zur Bewilligung eingereicht wird.
Für einen E-Rollstuhl sehe ich in euerem Fall schwarz, sehr schwarz sogar, da die Diagnosen für einen E-Rollstuhl nicht relevant sondern sogar kontraindiziert sind, da der Vater eine Demez hat und somit die Bedienung eine Elektrorollstuhles durch ihn nicht gesichert ist.
Was ihr beantragen könnt wäre ein Rollstuhl mit Hilfsmotor um die den Rollstuhl schiebende Person zu entlasten. Dafür müsste er aber wieder Diagnosen wie z. B. erhebliche Adipositas haben.
Sollte euer Vater eine Pflegestufe haben, so könnt ihr den ambul Pflegedienst um Rat fragen, der bei euch die Pflegeberatungsbesuche nach § 37.3 SGB XI durchführt.
Und noch ein Tipp: es gibt sicherlich mehr Sanitätshäuser als jenes welches Ihr aufgesucht habt. das ist von denen kein Kundenservice.
Auch bei der PKV MÜSSEN erforderliche Hilfsmittel per Hilfsmittelverordnung vom Hausarzt eingereicht werden!!!
Nachtrag: Und auch die PKV wie jede GKV haben exklusivverträge mit Hilfsmittellieferanten. Und was das Sanitätshaus anbelangt, genügt dort eine einfache Anfrage ob sie für die entsprechnede Kasse einen versorgungsvertrag haben.
Hier geht es nicht um eine Krankenkasse, sondern um eine PKV + Beihilfe.
Wobei man hierzu zuerst einmal den abgeschlossenen PKV-Tarif kennen müsste, denn einige Versicherer zahlen nur dann die volle Leistung, wenn das vorgegebene Sanitätshaus aufgesucht wird.