Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse. Muss ich Aufwandsentschädigung Ehrenamt angeben?
Hallo
ich bin gerade beim Ausfüllen der Zuzahlungsbefreiung für die Krankenkasse (1 % - da chronisch krank).
Ich beziehe Rente, die ich angebe (mit Belegen). Ich arbeite in einem Ehrenamt und erhalte dafür eine kleine AUfwandsentschädigung. Muss ich diese als "Einkommen" angeben? Ja, ich kann mich bei der KK schlau machen, aber vielleicht kann mir jetzt schon jemand helfen.
Dankeschön.
Grüssle
1 Antwort
Wie der name schon sagt: es ist eine Aufwandentschädigung, kein Einkommen. Es wird hier davon ausgegangen, dass man z.B. durch Fahrten zum Verein, arbeiten am InternetPC daheim o.ä. für den Verein etwas aufwendet. Dies wird durch diese Zahlung pauschal entschädigt. Somit handelt es sich nicht um ein Einkommen.
Gruß
Schabersack
vielen Dank für deine Antwort :)