Arbeitgeber ignoriert Einschränkungen gemäß Entlassbericht?
mein Arbeitgeber ignoriert die Einschränkungen in meiner Arbeitsleistung aber auch empfohlene Hilfen die ich benötige um mit meinen Einschränkungen arbeiten zu können. Er wirft mir vor, weniger Leistung bringen zu wollen aber das volle Gehalt beziehen zu wollen. Insgesamt erhalte ich nur Ablehnung und Ignoranz, wenn ich Möglichkeiten von Hilfen, die meiner Arbeitsleistung trotz Erkrankung zuträglich sind.
Was kann ich dagegen tun? Ich bin psychisch, aber auch körperlich krank und habe immer mehr Probleme der geforderten Arbeitsleistung ohne Hilfe folge leisten zu können.
5 Antworten
Das ist eine rechtliche Frage und besser bei gutefrage.net zu stellen...
Dein Arbeitgeber hat dich „ gesund“ oder ohne Einschränkungen eingestellt.
Er ist daher nicht verpflichtet, auf irgendwelche Einschränkungen einzugehen, denn die Arbeitsplatzbeschreibung, bei Eintritt in dieses Arbeitsverhältnis, war nicht eingeschränkt!
Auch ein Schwerbehindertenausweis nützt Dir im Nachhinein gar nichts! Auch den muss dein Arbeitgeber nicht beachten, der nützt dir nur etwas, wenn du bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses, diesen bereits hättest vorlegen können.
Aus was auch immer du entlassen worden bist, du schreibst es nicht, ich vermute aus einer Reha, bist du vermutlich als vollständig arbeitsfähig entlassen worden, mehr als 6 Stunden arbeitsfähig, richtig?
Wenn dem so ist, bist du voll für deinen Arbeitgeber einsetzbar! Der Rest sind lediglich Empfehlungen.
Bist du nur teilweise arbeitsfähig, also mehr als 3 Stunden aber weniger als 6 Stunden, solltest du eine Teil Erwerbsminderungsrente beantragen.
Allerdings muss auch darauf dein alter, also bestehender, Arbeitgeber nicht eingehen!
Dein Arbeitgeber hat dich „ gesund“ oder ohne Einschränkungen eingestellt.
wenn das so wäre, dann wären viele ältere Mitarbeiter vor der Kündigung. Es ist nun mal so, dass es biologisch ist, dass man je älter man wird die Beweglichkeit eingeschränkter wird, ebenso das Denkvermögen, je nach Person. Es wäre schon wieder ein eingriff in unsere Grundwerte, wenn jeder Arbeitgeber einen rausschmeißen darf nur eil er nicht mehr die Leistung bringen kann als vor 35 Jahren als er eingestellt wurde. Anscheinend läuft es mit Menschen genauso wie mit einem Werkstück, wenn es alt, abgenützt ist wird es entsorgt. Trauriges Deutschland, wo du doch so arg auf Menschenrechte setzt. Ich bin krank aus der Reha entlassen worden. Wollte eine Wiedereingliederung machen, der Arbeitgeber ist nicht auf die Konditionen eingegangen. Es ist schon merkwürdig, im Internet liest man immer wieder dass der Arbeitgeber einem einen "Leidensfähigen" Arbeitsplatz zur Verfügung stellen muss und zwar unabhängig von der höhe der Behinderung.
Beantrage einen Schwerbehinderungsausweis. Aber der hilft dir auch nicht, wenn du dauerhaft deine Tariflich Vereinbarten Arbeiten nicht verrichten kannst.
Ich bin kein Zimmerer, ich habe überwiegend einen Bürojob, ab und zu Außentermine. Die Arbeit am Computer ohne Möglichkeit den Augen mal eine Pause zu geben, tun meiner Gesundheit nicht gut. den Schwerbehindertenausweis habe ich beantragt. Aber auch da verweigert man mir einfach Leistungen, die mir zustehen. Ich finde es traurig, dass ohne Klagen und Rechtsanwalt in diesem System nichts mehr geht. Ich bin kein Drückeberger, ich bin einfach eingeschränkt Leistungsfähig und ich könnte mit Hilfe Leistung bringen. Ich habe viele Jahre Lang für das Unternehmen die Kohlen aus dem Feuer geholt, ohne über Arbeitszeigesetze zu motzen, habe oft ein Auge zugedrückt, anstatt Gesetze penibel einzuhalten, gerne hat der Arbeitgeber das angenommen und unterschwellig sogar verlangt. jetzt wäre es an der Zeit, dass ich Hilfe und Rücksicht von meinem Arbeitgeber benötige, jetzt stellt man die Ohre auf Durchzug. Ein Verhalten, das ich nicht verstehen kann und das mich zutiefst enttäuscht.
so leid wie einem deine Situation tun kann, man muss auch die Arbeitgeber verstehen. Je nach Größe eines Betriebs können schon ein paar Prozent kranke Mitarbeiter, an die Substanz eines Betriebs gehen ( spreche aus eigener Erfahrung), Deine Arbeit von damals ist mit dem erhaltenen Lohn abgeglichen, so hart wie es klingt aber so ist es. Der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen hohe Summen an Sozialabgaben, damit wir ein tragfähiges Sozialsystem haben und das haben wir auch. Auch wenn viele darauf schimpfen. Deshalb nutze die Möglichkeiten der Reha und Krankenversorgung und hoffe nicht auf Mitleid von anderen. Es gibt auch gute Sozialverbände die wenn du glaubst die Kohlen für dich aus dem Feuer holen z.B. VdK. Frag da mal nach. Alles Gute
Habe bereits einen GdB von 40% einen GdB von 50% wurde abgelehnt, dagegen Klage ich jetzt vor dem Sozialgericht. Gemäß Versorgungsmedizinverordnung steht mir mit meinen Beschwerden ein GdB von mind. 50% zu. Ich bin eingeschränkt in meiner Leistung, wenn ich keine Hilfe bei der Arbeit bekomme, die Hilfen, die man mir geben müsste, wären auch monetär nicht relevant, da es eher um die Arbeit im Homeoffice geht wenn ich nur tagsüber Termine bei Therapien bekomme , weil ich sonst 3h pro Termin nacharbeiten müsste, da ich alleine 2,5h zum Pendeln benötige., oder um Pausen, wenn ich mit meiner durch eine Brille nicht korrigierbaren Sehbeeinträchtigung, bei ständiger Bildschirmarbeit die mich sehr anstrengt, Kopfweh verursacht und mich ermüden lässt.
Ich habe das Gefühl, man will mich mürbe machen, so dass ich gehe. Das kommt aber nicht in Frage, ich bin 35 Jahre in dem nicht kleinen Unternehmen beschäftigt und habe sehr viele Jahre weit über 100% Leistung erbracht. Diese Haltung und diese miesen Gespräche mit dem Chef und der Personalabteilung machen mich psychisch immer weiter krank. Die Ignoranz meiner Probleme, schaden meiner Sehkraft aber auch meinen anderen Beschwerden, wo man mir null Komma null entgegen kommt. Es gibt doch auch ein Gesetz über den leidensfähigen Arbeitsplatz, den ein Arbeitgeber einem zur Verfügung stellen muss.
Eine klare Frage für den Arbeitsrechtler, daher ist die Frage keine Gesundheitsfrage, sondern eine juristische Frage.
alles klar, wenn das so ist dann bin ich hier falsch. Da es auch um meine Gesundheit geht, dachte ich, ich erhalte hier Informationen. Trotzdem danke für deine Hilfe und deinen Rat!
Sei bitte nicht sauer, denn der Kern der Frage dreht sich ja nunmal um das Gebaren des Chefs und wirft die Frage auf, ob er dazu berechtigt ist, bzw. wie Du Dich erwehren kannst, - daher ist der Jurist zu befragen, nicht der Mediziner.
Durch das Verhalten des Chefs wurde ich aber krank und jetzt interessiert es nicht wie es mir geht und dass ich eben nicht mehr kann.
Das Verhalten Deiner Vorgesetzten ist moralisch verwerflich. Aber Deine Frage
Was kann ich dagegen tun?
bezieht sich auf das Verhalten des Chefs, somit ist es keine Frage zur Gesundheit.
Wende dich an den Betriebsrat oder den Schwerbehindertenvertrauensmann bzw. -beauftragten. Aber du hast keine Gesundheitsfrage.
Das Interesse an meiner Frage scheint aber groß zu sein. Ich entschuldige mich dass ich diese Frage hier gestellt habe, ich werde es nie wieder tun!
Darf ich noch zu Kommentaren die zu meiner Frage gestellt werden beantworten/kommentieren, oder möchtest du dass ich das auch unterlasse.
Im übrigen der Betriebsrat und auch die SBV schweigt zu meiner Sache, die sind auch beste Kumpel zu meinem Chef. Auf diese Institutionen kann ich nicht zählen.
Du kannst gerne hier Fragen stellen. Wir haben hier aber viele Leute, die Fragen stellen, die nichts mit Gesundheit zu tun haben, brauchen aber Zeiten um anderen ideal zu helfen. Mit dem Recht wegen der Schwerbehinderung müssen sich gesonderte Leute befassen, weil es sehr umfangreich ist. Hier empfehle ich dir den VdK. Die kennen die kleinste Vorschrift. Die empfehle ich meinen Mitarbeitern immer. Der VdK hat bei vielen meiner Mitarbeiter schon kräftig geholfen.
das wäre eine Option einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Trotzdem gibt es keine Verpflichtung vom Arbeitgeber jemanden weiterbeschäftigten wenn dieser gesundheitlich nicht mehr dazu in der Lage ist ... z.B. ein Zimmerer der durch Unfall in Rollstuhl kommt .. Dafür gibt es Umschulungen in einen Beruf der dann durchgeführt werden kann