Wie ist aktuell ungefähr die Vorlaufzeit bei Anträgen auf stationäre Rehamassnahmen?
Hallo, angenommen stellt jetzt zusammen mit seinem Haus- oder Facharzt einen Antrag auf stat. Reha (früher auch Kur genannt). Der/diejenige ist bei der BFA und der Barmer. Diagnosen sind u.a. LWS-Probleme und chron. Erschöpfungszustände. Mit welcher Vorlaufzeit muss man aktuell ungefähr rechnen? D. h. wieviele Wochen/Monate werden schätzungsweise vergehen bis zum Beginn der Reha? Für Antworten: danke im Voraus!
5 Antworten
Das kommt drauf an, wie schnell der Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen zusammengetragen hat. Nachgefragt werden sämtliche ärztliche Befunde der letzten 2 Jahre, pos. Bewilligung des beh. Arztes, selbst ausgefüllte Unterlagen, etc.
Die Bearbeitungszeit bei der DRV beträgt ca. 3 Wochen.
Als nächstes kommt´s auf die Auslastung der Rehaeinrichtung an, die die DRV für den Patienten ausgesucht hat.
Wie Du nun erkennst, kommt es auf sehr verschiedene Parameter an, die auf die Dauer des Verfahrens Einfluss haben. Da bei jedem die Voraussetzungen andere sind, ist eine pauschale Beantwortung der Frage nicht möglich.
Falls es Dich interessiert: Bei mir hats von der Anfrage in Berlin, bis zum Auspacken des Koffers in der Reha gerade mal 6 Wochen gedauert.
Genaueres erfährst Du wohl am ehesten noch bei der DRV in Berlin selbst, versuch dort Dein Glück. LG
Hallo elvislebt,
ich denke, das du so in etwa mit 2 bis 3 Monaten rechnen mußt. Bei beiden Kostenträgern, der Krankenkasse oder der Rentenversicherung wird es sicherlich keine wesentliche Unterschiede geben bei der Bearbeitung der Anträge. Ich selber war nicht betroffen, nur meine Tochter. Der Antritt der Reha erfolgte recht zeitnah mit der Bewilligung. Alles Gute und LG
Erst mal bin ich auch davon überzeugt, daß Elvis lebt, lach....
Die Genehmigung zur REHA dauert schon eine Weile, weil zuerst die Patienten untergebracht werden, die aus Krankenhäusern verlegt werden. Welche Vorlaufzeit Deine Kasse hat, kann nur sie selbst beantworten, bei der DAK muß man mit etwa 4 Wochen rechnen. LG.
Hat mWn nix mit der Kasse zu tun, da eine Reha von der DRV bezahlt wird, dort stellt man ja auch den Antrag.
Da bin ich nicht so einig. ich war einige Male zur REHA und jedesmal wurde es von derKK genehmgigt uns veranlaßt
Hallo,
bezieht die Person eine Altersrente?
Wenn nicht: hat sie genügend Monate entsprechende Rentenversicherungsbeiträge gezahlt?
Gruß
RHW
Ist eine Reha von der Anzahl von Monaten, in denen ein Beitrag entrichtet wurde,abhängig? Wenn ja, wieviel?
Das kann Dir Deine Kasse beantworten.
P.S.: Die BfA gibts es seit 2005 nicht mehr. Die BfA und die LVAen wurden zusammengelegt und heissen einheitlich DRV.